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Neues aus dem Arbeitsrecht |
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“Neues aus dem Arbeitsrecht” steht im Mittelpunkt einer Abendveranstaltung des DGB Kreisverbandes Soest und ds Fachbereiches 8 der Gewerkschaft verdi. Der Paderborner Rechtsanwalt Christoph Frisch informiert am Dienstag, den 16. November ab 19 Uhr im Geseker »Feldschlößchen« und am Dienstag, den 23. November ab 19 Uhr im Soester »Schlachthof« über neue Entwicklungen und Gerichtsurteile. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter »www.DGB-Kreis-Soest.de«. Dort können spezielle Fragen zum Arbeitsrecht auch schon jetzt gestellt werden.
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Wenn Sie wollen, können Sie sich hier anmelden und ihre konkreten Fragen schonb vorab stellen. Eine Anmeldung ist keine Teilnahmevoraussetzung!
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Anmeldung/Frage Geseke am 16.11. |
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Anmeldung/Frage Soest am 23.11. |
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»Neues aus dem Arbeitsrecht« im Jahr 2009 |
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Der Paderborner Anwalt Christoph Frisch (rechts) berichtete auf einer Info-Veranstaltung des DGB Kreisverbandes Soest im Geseker Tagungszentrum Feldschlößchen über die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in der Bundesrepublik und über Fälle aus seiner eigenen anwaltlichen Praxis.
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Aktuelle Infos zum Arbeitsrecht |
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Entlassungen wegen “Nichtigkeiten” wie dem Diebstahl von Brotaufstrich oder einer Frikadelle vom “Vorstandsbuffet” haben nach Ansicht des Paderborner Anwaltes Christoph Frisch zugenommen. Bei einer Info-Veranstaltung des DGB Kreisverbandes Soest berichtete er den Anwesenden über die aktuellen Urteile zum Arbeitsrecht und über Fälle seiner Praxis. Sein “wichtigster Rat” an Alle: Was früher selbstverständlich war und möglicherweise auch geduldet wurde ist in der heutigen Zeit immer wieder zu hinterfragen. Und bevor etwas zugegeben, unterschrieben oder erklärt wird ist es sinnvoll, mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und einem Rechtsanwalt zu reden. Denn was - auch in guter Absicht - unterschrieben ist, kann später zum Bumerang werden und die Begründung für die Kündigung sein. In seiner Praxis erlebt Rechtsanwalt Christoph Frisch auch immer wieder sogenannte “Verdachtskündigungen”. Wenn ein Strafverfahren anhängig ist und mit einer Verurteilung gerechnet wird, kann unter bestimmten Umständen gekündigt werden. Allerdings: Erfolgt keine Verurteilung, besteht Anspruch auf Wiederanstellung und Ersatz des entgangenen Lohnes.
Ein spezielles Kapital sind auch die Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Aufhebungsverträgen. So schied ein Arbeitnehmer nach neun Jahren aus einem Betrieb per Aufhebungsvertrag aus. Die Betriebsrente wäre aber erst nach einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren “unverfallbar” gewesen, sprich: er bekam keine Betriebrente ausbezahlt. Deshalb auch hier der Rat des Anwaltes: Jedes Schriftstück vor der Unterzeichnung prüfen lassen!
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Druckbare Version
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DGB-Fotoaktion: “Deutschland in Schieflage!” Aktion Kindertraum im Kreishaus
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