Schreiben an die Ratsmitglieder


An die Mitglieder des Rates der Stadt Erwitte

Erwitte, den 23. September 2010

“Aufgabe” von Kinderspiel- und Bolzplätzen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit großer Überraschung und Sorge haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Verwaltung der Stadt Erwitte und der sog. “Konsolidierungsausschuss” Ihnen als verantwortlichen Ratsmitgliedern die “Aufgabe” von städt. Kinderspiel- und Bolzplätzen vorschlägt. Ein solcher Vorschlag muss reiflich geprüft werden und Ihnen als demokratisch gewählte Mitglieder des Rates der Stadt Erwitte obliegt es, darüber zu entscheiden; eine Entscheidung, die Ihnen weder die Verwaltung noch ein sog. “Konsolidierungsausschuss” abnehmen kann!

Wir haben uns mit dem Vorschlag von Verwaltung und “Konsolidierungs-ausschuss” beschäftigt und appellieren an Sie, die städt. Spiel- und Bolzplätze nicht “aufzugeben”!

Für Ihre Entscheidung möchten wir Ihnen unsere Beweggründe für diesen Appell gerne schildern:

1. Werden Einsparungen realisiert?

Die von der Verwaltung geplanten Einsparungen in Höhe von EUR 22.100,- lassen sich allein durch die “Aufgabe” der Spielplätze nicht realisieren. Denn auch nach dem Abbau der Spielgeräte müssen die entsprechenden Flächen verkehrssicher gehalten werden, bei Verlagerung der Spielgeräte entstehen die Wartungskosten an anderen Orten. Tatsächlich wird durch die “Aufgabe” der Spielplätze also nur ein kleiner Teil der benannten “Einsparungen” wirklich kassenwirksam!

2. Was passiert mit den “aufgegebenen” Flächen?

Wenn die Stadt Erwitte die Kinderspiel- und Bolzplätze “aufgibt”, besteht eine mögliche Nutzung als Freifläche. Was wirklich geplant ist wird nicht diskutiert, von der FDP Erwitte auf ihrer Homepage aber so beschrieben: “... teilweise Nutzung dieser Flächen als Bauland“. Das bedeutet, dass nicht nur die Spielgeräte, sondern sogar die ganzen Flächen aufgegeben werden sollen! Damit stehen diese Flächen auf unabsehbare Zeit nicht mehr zur Verfügung.

3. Werden die Flächen nicht mehr als Spiel- und Bolzplätze benötigt?

Diese Behauptung wurde beispielsweise in der Sitzung des Planungs- und Gestaltungsausschusses am 20. September aufgestellt. Leider wurde dabei nur eine eigene Wahrnehmung wiedergegeben, die stimmen kann - aber nicht muss.
Andernorts ist nicht das “Bauchgefühl” einzelner Entscheidungsträger das Maß aller Dinge. So beschreibt die Stadt Krefeld ihre Vorgehensweise so:

“Der Kinderspielplatzentwicklungsplan ist Bestandteil des Freiflächenplanes und soll das Spielen für Kinder und Jugendliche verbessern.
Dazu wurde ein Spielplatzprogramm entwickelt mit folgender Struktur:
Bestandsaufnahme: - 168 Spielplätze überprüfen auf
* Ausstattung
* Zustand
* Nutzungsintensität
* Altersgruppe
Analyse: - Diese mit den Anforderungen aus dem Wohnumfeld vergleichen
* Siedlungsstruktur
* Einwohnerdichte
* Altersstruktur
* Weitere Freiräume
Ergebnis: - Spielplatzqualität beurteilen
* Spielplätze in gutem Zustand und quartiersgerecht
* Spielplätze in einem Zustand mit der Notwendigkeit diese zu sanieren
* Spielplätze die zurückgebaut werden können
* Neu zu bauende Spielplätze, um den Bedarf in den Wohngebieten zu decken.”
(zitiert nach http://www.krefeld.de/C125748100471F78/0/520F8CC318C4569BC12574A6002C79DE)
Eine solche Herangehensweise erscheint uns qualifizierter und sachgerechter.

4. Werden die Spiel- und Bolzplätze nie wieder benötigt?

Wenn die derzeit ausgewiesenen Spiel- und Bolzplätze “abgeschafft” sind und als Bauplatz verkauft wurden befinden sie sich in Privateigentum. Bei der natürlichen demographischen Entwicklung in den verschiedenen Wohnbereichen der kinderfreundlichen Stadt Erwitte ist davon auszugehen, dass in Zukunft wieder Spiel- und Bolzplätze benötigt werden. Dann stehen die Flächen aber nicht mehr zur Verfügung. So muss die Stadt Erwitte private Flächen (sofern sie überhaupt angeboten werden) für nicht zu kalkulierende Kosten erwerben.

5. Warum gibt es überhaupt Spiel- und Bolzplätze?

Spielen ist ein elementares Grundbedürfnis von Kindern. Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel, Erholung und Kultur. Kinder brauchen für eine sinnvolle, soziale und natürliche Entwicklung das Spiel im Freien. Für kinderfreundliche Städte wie Erwitte ist deshalb die Anlage von Spiel- und Bolzplätzen eine Selbstverständlichkeit, für alle anderen gilt die DIN 18034 als “eine verbindliche Norm, deren Berücksichtigung beim kommunalen Handeln der deutsche Gesetzgeber (in Ausführung von EU-Recht) vorschreibt.

Die DIN 18034 definiert verbindlich Begriffe wie Gemeinde-/ Ortsteilbereich, Quartiersbereich, Nachbarschaftsbereich, Spielfläche/Spielplatz, Spielmöglichkeit/ Spielort, Spielbereich und naturnaher Bereich oder Fläche. Für die städtebauliche Planung sind dabei die Begriffe Spielfläche, Spielplatz und Spielmöglichkeit/Spielort von Bedeutung. Als Spielfläche oder Spielplatz wird eine Fläche verstanden, die durch Bebauungsplan, Baugenehmigung oder Vertrag (innerhalb privater Grundstücke) eigens zum Spielen ausgewiesen und rechtlich abgesichert ist. Demgegenüber bietet eine Spielmöglichkeit oder ein Spielort Gelegenheit zum spontanen Spiel (z.B. Hauseingangsbereiche, Treffpunkte in Fußgängerzonen u.a. ohne baurechtliche Ausweisung. Die DIN 18034 sieht vor, die Erreichbarkeit von unterschiedlichen Spielflächenkategorien festzulegen.

Danach gilt:
Spielflächen im Gemeinde/Ortsteilbereich für Kinder und Jugendliche über 12 Jahre: bis zu 1.000 m Entfernung (Fußweg).
Spielflächen im Quartiersbereich für Kinder von ca. 6 - 12 Jahren: bis zu 400 m Entfernung (Fußweg).
Spielflächen im Nachbarschaftsbereich für Kinder unter 6 Jahren: bis zu 200 m Entfernung (Fußweg, Sicht- und Rufweite der Wohnung).” (zitiert nach: http://www.nibis.de/~nachsied/umaterialien/freiraum/bewerten.htm)



Unsere Schlußfolgerung:

Es ist wenig kinderfreundlich und nicht nachhaltig, jetzt Gemeinflächen als Bauplätze zu verkaufen. Den Einnahmen stehen unkalkulierbare Ausgaben in der Zukunft gegen-über, der Schaden ist immens und die Lebensqualität in der kinderfreundlichen Stadt Erwitte wird sinken.

Sollten die Flächen derzeit nicht mehr benötigt werden, müssen sie für eine zukünftige Nutzung als Freiflächen erhalten bleiben. Städtische Freiräume sind ein knappes Gut und deshalb generell schutzwürdig!

Mit freundlichen Grüßen

(Holger Schild)
DGB Ortsverbandsvorsitzender

Hier bekommen Sie unseren Brief an die Ratsmitglieder in Erwitte [67 KB]

Hier bekommen Sie die Sitzungsvorlage des Planungs- und gestaltungsausschusses vom 20. September 2010 [204 KB]




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